Mindelsee Stipendium

Das Mindelsee-Stipendium richtet sich an gründende Absolvent:innen einer Hochschule oder einer Berufsausbildung im Handwerk im Landkreis Konstanz und zeichnet sich durch seinen Fokus auf innovative Gründungsvorhaben aus. Je Ausschreibung wird ein Gründungsvorhaben mit bis zu max. 100.000 € gefördert. Wir gratulieren dem Memoro Team zum Stipendium 2024! Die nächste Ausschreibung für 2025 startet im Herbst 24.

News: Das Siegerteam 2024 steht fest: Wir gratulieren Memoro! Die Jury hatte es wirklich sehr schwer, denn alle 3 Finalisten-Teams haben überzeugende Pitches abgeliefert! Daher unterstützen wir auch die beiden Plätze 2 (Shorecraft und Innozell) gerne künftig mit Rat & Tat.

Das Stipendium besteht aus einer monatlichen Zuwendung für den Zeitraum eines Jahres an die Gründer:innen, einer Sachmittelunterstützung sowie begleitendem Mentoring der Gründer:innen durch erfahrene Unternehmer:innen der UfG. Übergeordneter Zweck des Stipendiums es, Student:innen / Absolvent:innen einer Hochschule oder einer Berufsausbildung im Handwerk zu einem alternativen Berufsstart in eine innovative Unternehmensgründung zu motivieren, anwendungsinspirierte Forschung und die Umsetzung unternehmerischer Ideen in der Region zu fördern sowie spannende zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. (Initiiert und gefördert von S. Kalocsai, ausgerichtet von der UfG e.V., unterstützt von Kilometer 1)

Fotos vom Vorrunden-Pitch 2024

Bilder vom Vorrunden-Pitch 21.2.24 in der Farm

Historie des Mindelsee Stipendium: Am 8.3.22 fand in der Farm das Finale der ersten Ausschreibungsrunde statt mit den Teams von FWApp, (Solemate) Eversion Technologies und Xanevo statt. Wir bedanken uns für die spannenden Pitches bei allen Teams und gratulieren Eversion Technologies zum ersten Platz des Mindelsee Stipendiums 2022 ! Ausführlichere Informationen zu Eversion Technologies: Artikel Schritt für Schritt zum Erfolg – HTWG-Team erhält Mindelseestipendium des Konstanzer Vereins „Unternehmer:innen für Gründer:innen“. Warum? Und wie geht es weiter?“

Rückmeldung von Eversion Technologies GmbH – Team nach einem Jahr Förderung:

„Durch das Mindelseestipendium konnte unser Team enorm profitieren und sich weiterentwickeln, insbesondere durch die Coachings mit den erfahrenen Unternehmer:innen und das gesamte Netzwerk. Eversion konnte in kurzer Zeit viel mehr erreichen als durch eine rein finanzielle Förderung. Wir sind stolz und dankbar die Möglichkeit erhalten zu haben, das erste geförderte Team zu sein. Wir freuen uns auf die weitere enge Zusammenarbeit und sind gespannt welche Teams nachfolgen werden. Insbesondere möchten wir junge Gründer:innen dazu motivieren, die Chance zu ergreifen und durch die breiten Unterstützungsangebote ihre persönlichen und unternehmerischen Ziele zu erreichen.“

Eckdaten im Überblick (Stand 12.02.24)

Art und Umfang des Stipendiums

Das Stipendium hat eine Laufzeit von maximal einem Jahr und besteht aus:

  • einer monatlichen finanziellen Zuwendung an die Gründer:innen
  • finanzielle Zuwendung für Sachmittelinvestitionen
  • Mentoring und Coaching durch die UfG
  • Stärkung für die Suche nach einer Anschlußfinanzierung nach Ablauf des Stipendiums durch mediale Sichtbarkeit (social media marketing der UFG) und Öffnung des weiteren UFG Netzwerkes

Die personenbezogene finanzielle Zuwendung an die Gründer:innen (max. 3 pro Team) orientiert sich an der Graduierung:

  • Absolvent:innen einer Hochschule oder einer Berufsausbildung im Handwerk 2.500 € pro Monat (brutto)
  • Student:innen / Auszubildende im Handwerk 1.500 € pro Monat (brutto)

Bei den personengebundenen monatlichen Förderbeiträgen handelt es sich nicht um ein Gehalt eines Angestellten, sondern technisch gesehen um ein selbstständiges zu versteuerndes Einkommen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Teams oder Einzelpersonen, die ihren Lebensmittelpunkt und eine Gründungsabsicht im Landkreis Konstanz haben. Erwünscht ist insbesondere die Bewerbung von diversen Gründungsteams. Je Team können bis zu drei Personen gefördert werden, welche Student:innen oder Absolvent:innen einer Hochschule sind oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk haben.

Die Förderung ist auch für bereits formal gegründete Startups möglich.

WICHTIG:

  • Student:innen und Auszubildende müssen kurz vor dem Abschluß ihres Studiums / ihrer Ausbildung stehen.
  • Bei Absolvent:innen einer Hochschule oder einer Berufsausbildung im Handwerk sind förderfähig, wenn der Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Falls in diesem Zeitraum bereits eine Gründungsförderung durch Landes- oder Bundesprogramme stattgefunden hat, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Hinweis: Es darf kein anderes Stipendium, Förderverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis (Ausnahme: Nebentätigkeit mit max. 5h/Woche) zur Finanzierung des Lebensunterhaltes bestehen (damit der ganze Fokus auf dem Gründungsvorhaben liegen kann).

Welche Gründungsvorhaben werden gefördert?

Ein Gründungsvorhaben muss als Geschäftsgrundlage mehrere der nachfolgenden Bewertungskriterien zum Gegenstand haben oder das Potenzial dazu aufweisen:

  • Technische Produkt- oder Prozessinnovation oder neuartige innovative Dienstleistungen, mit hohem Kundennutzen, die ein deutliches Alleinstellungsmerkmal aufweisen
  • Einen technischen oder organisatorischen Wandel einleiten, grenzt sich deutlich vom aktuellen Stand der Technik und den am Markt verfügbaren wettbewerblichen Lösungen ab
  • Adressiert ein klar definiertes Kundenproblem
  • Lässt Potenzial für ein skalierbares Geschäftsmodell erkennen
  • Lässt wirtschaftlich nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen

Bewerbung und Auswahlprozess

Die Teilnahme am Bewerbungsprozess erfolgt durch die fristgerechte und vollständige Einreichung der geforderten Unterlagen bis 7. Januar 2024 in digitaler Form an folgende Email: roff@htwg-konstanz.de

Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen, die als 2 PDF-Dateien mit folgenden Kapiteln einzureichen sind:

  1. PDF A. „Teamname Bewerbung“ mit folgenden Inhalten in nachfolgender Reihenfolge/Nummerierung und unter Einhaltung folgender Formalia: Schriftart&-größe Arial 11; Zeilenabstand 1,5:
    1. Deckblatt mit Gründungsnamen, Logo sofern vorhanden und Gründungsdatum (sofern schon gegründet)
    2. Management Summary (1 Seite): Beschreibung der Gründungsidee insbesondere unter Aufzeigen der unter Punkt 2 dieser Förderrichtlinie („Gegenstand des Stipendiums“) angeführten Bewertungskriterien
    3. Motivationsschreiben (1 Seite), aus welchem die Beweggründe zur Gründung sowie die Relevanz der Förderung für den Erfolg des Vorhabens hervorgehen
    4. Produkt (1 Seite): Problem, Relevanz, Lösung
    1. Kunde und Markt inkl. Skizze Markteintrittsstrategie (1 Seite)
    2. Wettbewerber und Alleinstellungsmerkmal (1 Seite)
    3. Geschäfts- und Erlösmodell, erste Finanzplanung (realistische Annahmen, Schätzwerte, Pauschalen), Chancen/Risiken (eingereicht als Lean Canvas hier geht’s es zum Erklärvideo)
    4. Start-up Team (max. 3 Seiten): Überblick Teammitglieder inkl. Kompetenzverteilung bezogen auf das Gründungsvorhaben
  2. PDF B: „Teamname Anhang“
    • Deckblatt mit Gründungsnamen, Logo sofern vorhanden
    • Kapitel 1: „Lebensläufe Teamname“ mit den gesammelten tabellarischen Lebensläufen der Teammitglieder bzw. der Einzelbewerber:in sowie ausgewählten relevanten (!) Zeugnissen
    • Kapitel 2: „Formulare Teamname“ mit den gesammelten unterzeichneten Formularen: Verpflichtungserklärung + Einwilligungserklärung Datenschutz DSGVO + Einwilligungserklärung Veröffentlichungen von Fotos
  • Die Bewerbungen werden anschließend in einer Vorauswahl inhaltlich bewertet und nach einem Punktesystem auf eine max. 10er-Shortlist (für Vorrunden-Pitch) reduziert. Bei ausreichender Anzahl qualifizierter Bewerbungen, folgen anschließend zwei Pitch-Runden, ggf. folgt direkt der Final-Pitch. Zwischen den Pitches werden die Bewerber gestärkt für die Suche nach weiteren Investoren und Enablern durch das Social Media Marketing der UFG.
  • Vorrunden-Pitch (21. Februar 2024): Auswahl der drei Finalist:innen/-Teams durch eine Jury der UfG + Alternative a) bei Durchführung als Präsenzveranstaltung (je nach Corona-Lage) Bonus für die max. 10 Teilnehmer:innen/Teams dieses Vorrunden-Pitches: Top10-Marktplatz vor Ort (Gewinnung von Unterstützung jenseits des Mindelsee-Stipendiums durch Sichtbarkeit und Vernetzung in einem größeren Kreis von Gästen), Alternative b) bei digitaler Durchführung: virtuelle Präsentation aller Teilnehmer:innen der Vorrunde (Social Media)
  • Final-Pitch (19. März 2024): Entscheidung über die Vergabe des Mindelsee-Stipendiums aus dem Kreis der drei Finalist:innen/-Teams. (Die Jury besteht aus ausgewählten UfG Mitgliedern sowie falls die Corona-Lage es ermöglicht zusätzlichen weiteren von der UfG ausgewählten Persönlichkeiten aus Region und Wirtschaft.) Angestrebt wird eine Durchführung als Präsenzveranstaltung (Corona-Lage).

Rechtsansprüche und Ausschluss

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb. Das Team von Kilometer1 und die UfG e.V. schließen eine Idee auch nach der Einreichung zum Wettbewerb beziehungsweise Gewinnbekanntgabe aus, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Bei einer nicht ausreichenden Anzahl qualifizierter Bewerbungen besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung des Vorrunden-Pitches und/oder des Final-Pitches. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teams oder Einzelpersonen, die sich direkt an die Förderin S. Kalocsai zwecks Bitte um Förderung wenden, werden dort keine Förderung erhalten und sind vom Mindelsee Stipendium ausgeschlossen.

Welche Rolle spielt Kilometer1 beim Mindelsee-Stipendium?

Als Startup-Initiative der HTWG und Universität Konstanz unterstützt Kilometer1 angehende Gründer:innen der beiden Hochschulen unter anderem auch durch Fördermittelberatung. Das Mindelsee-Stipendium ergänzt hier das Portfolio möglicher Fördermittel. Kilometer1 ist im Rahmen seiner Fördermittel-Beratung auch für Interessenten des Mindelsee-Stipendiums die erste Anlaufstelle.

Hinweis: Kilometer1 ist aufgrund seiner unabhängigen Beratungsrolle nicht in die Entscheidungsfindung der Jury’s des Mindelsee-Stipendiums eingebunden, unterstützt jedoch mit der vorhandenen Expertise den Auswahlprozess durch Organisation und Moderation.

Wie sieht der Datenschutz aus? Einwilligungserklärung gemäß DSGVO in die Verarbeitung von Daten durch UfG/ Kilometer 1

Es erfolgt die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Ausbildung, Qualifikation

Die oben genannten Daten werden zum Zweck der Durchführung des Vergabewettbewerbs „Mindelsee Stipendium“ erhoben und zudem auf den Servern von Kilometer 1 und von UfG gespeichert. Die Daten können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden. Sollten weitere Daten benötigt werden, braucht es dafür separat wieder die Zustimmung des Teilnehmers. Eine Löschung der erhobenen Teilnehmerdaten erfolgt nach Abschluss des Vergabewettbewerbs. Eine Löschung der Stipendiatendaten erfolgt nach dem Ende des Förderzeitraumes.

Widerrufsrecht

Teilnehmer haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hierfür genügt eine E-Mail an roff@htwg-konstanz.de. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

Folgen der Nicht-Einwilligung

Teilnehmer haben das Recht, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen – da der Vergabewettbewerb jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung der zu Anfang genannten Daten angewiesen ist, würde eine Nicht-Einwilligung eine Teilnahme am Vergabewettbewerb ausschließen.

Zustimmung des Teilnehmers

Teilnehmer stimmen der Erhebung und der Verarbeitung ihrer Daten durch UfG/ Kilometer1 zum Zweck der Durchführung des Vergabewettbewerbs „Mindelsee Stipendium“ zu.

Was geschieht bei Mehrfacheinreichungen?

Im Falle von Mehrfacheinreichungen wird nur die Einreichung gezählt, bei der die betreffende Person bzw. das Team zuerst angemeldet wurde. Hierbei entscheidet als alleiniges Kriterium der Zeitpunkt.

Download Förderrichtlinie & Antragsformulare

Die hier aufgeführten Richtlinien und Erklärungen sind vollständig unterschrieben den Antragsunterlagen zum Mindelsee-Stipendium beizufügen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht weiter bearbeitet und führen zum Ausschluss vom Mindelsee-Stipendium Auswahlverfahren.

Einwilligungserklärung Datenschutz

Einwilligung Veröffentlichungen

MSS Förderrichtlinien (Stand 21.10.23)

Verpflichtungserklärung

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Interessiert? Dann bewerbt Euch ab jetzt bis spätestens 7.1.24 ! Bei Fragen könnt Ihr gerne auf uns zukommen und Euch von Kilometer1 beraten lassen: Jona Asbach j.asbach@htwg-konstanz.de


Eine Bewerbung lohnt sich nicht nur für das Team, das im Ergebnis das Stipendium erhält. Denn im Laufe des Bwerbungsprozesses erhalten alle Bewerber:innen Sichtbarkeit im Kreise der Unternehmer:innen der UfG und durch social media Marketing im erweiterten Startup Ökosystem der UFG – und damit die Chance auf weitere Unterstützung neben dem formalen MSS Prozess. Zudem wirken sich die Anforderungen des Bewerbungsprozesses sowie die Unterstützung und Rückmeldung der UFG im Laufe des Prozesses positiv auf die Qualität nachfolgender Förderanträge wie z.B. dem EGS-AntragS aus.

Auch wenn wir mit FWApp nicht den ersten Platz belegen konnten, hat das Mindelsee-Stipendium unser Gründungsvorhaben intensiv voran getrieben. Die gesammelten Erfahrungen, geknüpften Kontakte und die tolle Unterstützung durch die UfG und Kilometer1 sind für uns unbezahlbar! Wir sind stolz darauf, ein Teil des Mindelsee-Stipendiums sein zu durften und möchte diese Erfahrung nicht mehr missen.“ (Pascal Steinmüller, Finalist 2022 mit der FWApp – jetzt Mission Buddies)